AUFFORDERUNG AN DIE AKTIONÄRE ZUR ABGABE VON AKTIEN IM RAHMEN DER UMWANDLUNG
Direktorium
Europe Automotive Holding a.s.
Hauptsitz: Krakovská 583/9, 110 00 Praha 1 – Nové Město
ID: 28394348, eingetragen beim Stadtgericht in Prag, Abteilung B, Einlage 14293
(nachstehend als "Unternehmen" bezeichnet)
veröffentlicht hiermit gemäß den Bestimmungen des § 529 des Gesetzes Nr. 89/2012 Slg. des Bürgerlichen Gesetzbuches in seiner geänderten Fassung (nachstehend "Zivilgesetzbuch" genannt), die folgende Mitteilung sowie eine Aufforderung an den/die Aktionär(e) der Gesellschaft, die Aktien zurückzugeben und die Kontonummer im zentralen Wertpapierregister anzugeben:
Die Gesellschaft teilt ihren Aktionären mit, dass der einzige Aktionär der Gesellschaft am 25. Juni 2021 eine Änderung der Satzung der Gesellschaft beschlossen hat, die unter anderem in der Umwandlung der Aktien der Gesellschaft von verbrieften Aktien in stückelose Aktien besteht; diese Tatsache wurde von Mgr. Jana Rybářová, Notarin mit Sitz in Prag, Notariatsakt N 425/2021, NZ 506/2021.
Der Verwaltungsrat der Gesellschaft fordert hiermit die Aktionäre der Gesellschaft auf, die auf den Namen der Gesellschaft lautenden verbrieften Aktien innerhalb einer Frist von zwei Monaten ab dem Datum der Veröffentlichung dieser Aufforderung einzureichen. Die Aktien können am Sitz der Gesellschaft, Krakovská 583/9, 110 00 Prag 1 - Nové Město, an Werktagen von 9.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 16.00 Uhr eingereicht werden.
Der Verwaltungsrat der Gesellschaft fordert die Aktionäre der Gesellschaft ferner auf, im Zusammenhang mit der Aktienumwandlung über einen der Teilnehmer der Wertpapiersammelbank (Banken und Wertpapierhändler; Liste der Teilnehmer unter www.cdcp.cz) ein Vermögenskonto im zentralen Wertpapierregister einzurichten. Gemäß den Bestimmungen des § 530 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist der Aktionär verpflichtet, der Gesellschaft die Nummer des gemäß dem vorstehenden Satz eingerichteten Vermögenskontos mitzuteilen, auf dem die stückelosen Aktien der Gesellschaft eingetragen werden.
Werden die Aktien von einem Pfandgläubiger oder einer anderen Person gehalten, die zum Besitz der Aktien berechtigt ist, so wird die Verpflichtung zur Einreichung der Aktien zur Verbuchung von dieser Person erfüllt. Der Aktionär ist verpflichtet, den Pfandgläubiger oder den sonstigen Berechtigten unverzüglich zu benachrichtigen. Unterlässt die vom Aktionär benachrichtigte Person die Einreichung der Aktien zur Verbuchung, so haftet der Aktionär für den dadurch entstandenen Schaden.
Der Verwaltungsrat der Gesellschaft teilt den Aktionären ferner mit, dass die Gesellschaft im Falle der Nichterfüllung der oben genannten Verpflichtungen innerhalb der oben genannten Frist gemäß der geltenden Gesetzgebung der Tschechischen Republik vorgehen wird und dass die nicht eingereichten Aktien für ungültig erklärt werden und die entsprechenden neuen stückelosen Aktien der Gesellschaft in einer öffentlichen Versteigerung verkauft werden, wenn die Aktionäre ihre Aktien nicht innerhalb einer vom Verwaltungsrat festgelegten zusätzlichen angemessenen Frist zur Eintragung in das Aktienregister einreichen.
Direktorium
Europe Automotive Holding a.s.